Startseite || Produkte || Dienstleistungen || Referenzen || Partner || Kontakt "Wer die Vergangenheit beherrscht, beherrscht die Zukunft;
wer die Gegenwart beherrscht, beherrscht die Vergangenheit."

George Orwell, 1984

Seit unternehmens-kritische Dokumente wie Bestellungen, Rechnungen, Verträge und vieles andere vermehrt nur noch in elektronischer Form archiviert werden, ist eine bewusste Manipulation der Informationen durch an sich berechtigte Personen zu einer einfachen Sache geworden: es genügen wenige Tastendrücke, um die Informationen in einem digitalen Dokument zu ändern oder vorteilhafte neue 'alte' Dokumente zu erzeugen.

Einfache Manipulation ...

Was die Hemmschwelle weiter senkt ist die Tatsache, dass sich solche Manipulationen in einem normalen digitalen Archiv praktisch nur mit einem enormen Aufwand nachweisen lassen - wenn überhaupt. Der Manipulator muss nur dafür sorgen, dass die Manipulationen in sich schlüssig sind, um einem direktem Nachweis aus dem Weg zu gehen.

... grosser Schaden

Ein manipuliertes Dokument aus der digitalen Vergangenheit eines Unternehmens kann sehr wohl die Zukunft dieses Unternehmens bestimmen - und die Fragen, denen sich Archiv-Betreiber deshalb stellen müssen, sind folgende:

  • Wie können wir sicherstellen, dass unsere archivierten digitalen Informationen nicht so manipuliert werden können, dass dies nicht feststellbar ist?
  • Wie können wir in einem Streitfall für Dritte (Gericht) nachvollziehbar vermitteln, dass ein von uns vorgelegtes elektronisches Dokument nicht verändert wurde?

Gesetzliche Bestimmungen

Diese Fragen stellt sich nicht nur der verantwortungs-bewusste Betreiber eines elektronischen Archives, sondern auch der Gesetzgeber. So ist es nicht verwunderlich, dass in vielen Ländern weltweit neue Gesetze und Verordnungen erlassen wurden, die die Ablage von geschäfts- und steuer-relevanten Dokumenten in elektronischen Firmen-Archiven regeln sollen.

Auch wenn die konkreten Ausführungen in den jeweiligen Gesetzen unterschiedlich sind (USA - Sorbonnes Oxley, DE - GodPdU, CH - GeBüV), so steht doch in allen Fällen im Vordergrund, die Integrität von digitalen Informationen - auch über einen längeren Zeitraum hinweg - zweifelsfrei validieren zu können.

Als Betreiber eines elektronischen Archives sind Sie deshalb sogar verpflichtet, technische Lösungen für den Integritätsnachweis der gespeicherten Informationen in Ihrem Archiv bereitzustellen.

Ab Januar 2006 helfen wir Ihnen mit unseren Produkten und Dienstleistungen, den geforderten Integritätsnachweis für Ihr digitales Archiv zu realisieren.